Betreuung
Die Betreuung, besonders von demenziell erkrankten Menschen ist nicht nur zeitintensiv, sondern kann die pflegenden Angehörigen auch bis an den Rand physischer und psychischer Erschöpfung führen. Um Sie in dieser herausfordernden Aufgabe zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine stundenweise Betreuung bei Ihnen zu Hause an.
Die Leistungsbeträge der zusätzlichen Betreuungsleistungen wurden ab 01.01.2015 angehoben und betragen nun monatlich 104 EUR bzw. 208 EUR.  Zusätzlich können Sie nun auch Mittel der Verhinderungspflege für solche Betreuungsleistungen einsetzen, sowie maximal 40% der Ihnen zustehenden Sachleistungen unter der Vorraussetzung, dass die notwendige Pflege bereits darüber finanziert worden ist.
Neu ist ebenfalls, dass Pflegebedürftige, die nicht die Voraussetzungen des § 45a erfüllen (also keine Einschränkung in der Alltagskompetenz haben), ebenfalls zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Kosten hierfür werden bis zu einem Betrag in Höhe von 125 EUR monatlich ersetzt.
Um die in § 45a genannten Voraussetzungen zu erfüllen, muss beim Pflegebedürftigen ein „erheblicher Betreuungsbedarf“ durch den MDK festgestellt werden. Diese Kriterien, nachdem dies festgestellt wird, können Sie sich hier ansehen.
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen oder erweiterten Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar:
  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörige und Pflegepersonen zu entlasten.
  • Unterstützung bei sinnvollen Beschäftigungen, wie z. B. gemeinsames Lesen, Kochen, Backen, Spielen usw.
  • Mobilisation in Form von Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen, Gymnastik
  • Begleitungen zum Einkaufen oder zu Arzt- oder Behördenbesuchen
  • regelmäßige Kontrollbesuche
Wenn Sie solche unterstützenden Leistungen in Anspruch nehmen wollen, setzen Sie sich mit Fr. Spyra in Verbindung. Hier können Sie sich unverbindlich beraten lassen und Ihr individuelles Betreuungskonzept zusammenstellen.